Regionales Raumordnungsprogramm Region Hannover (RROP 2016),
3. Entwurf der 5. Änderung / Sachliches Teilprogramm Windenergie

·

Verfahrensführende Stelle:

Region Hannover Fachbereich Planung und Raumordnung - 61 -
Team Regionalplanung - 61.01 -
Prinzenstraße 12
30159 Hannover

Telefon: +49 511 616 - 2 25 34
regionalplanung@region-hannover.de

Laufzeitbeginn:

23.11.2023

Laufzeitende:

26.1.2024

 

Aufruf über den Browser:

https://www.entera9.de/205_rrop_region_hannover/#start

 

Rechts unter Region Hannover Schaltfläche „Zu den Unterlagen und Abgabe einer Stellungnahme“

 

Auf der dann öffnenden Seite wird das Dokument angezeigt, zum Download angeboten und im oberen Bereich gibt es die Schaltflächen „Stellungnahme verfassen“ und „Meine Stellungnahmen“

 

 

Um eine Stellungnahme zu verfassen muss man sich registrieren.

 Man klickt auf die Schaltfläche „Stellungnahme verfassen“ dann öffnet sich ein Fenster und dort die Schaltfläche registrieren anklicken.

 

Im nächsten Schritt - „als Privatperson“ anwählen

 

 

Daten einfügen, gültige E-Mail Adresse ist wichtig, dort kommt das Passwort für den Zugang an.

Schaltfläche „Weiter anwählen“

 

Dann öffnet sich ein Fenster, die eigenen Daten überprüfen und dann auf Daten übermittel klicken.

 

 

Zum Abschluss kommt das die Bestätigung das sie sich als „Privatperson“ oder als „Institution‘ angemeldet haben.

 

Benutzername Merken und auf das Passwort warten.

 

Wenn Passwort kommt wieder auf die Seite gegen und Stellungnahme verfassen, dort mit Benutzername und Passwort anmelden.

 

 

Im der Stellungnahme darf jeder Bürger zum Raumordnungsprogramm seine Gedanken / Anregungen und Verbesserungen einbringen.

 

Bitte vorher über den Inhalt klar werden

 

Zum Beispiel:

Seite 150 Absatz 2 Satz 14

Wird die Höhenbegrenzung ausgeschlossen, aber mit Einschränkungen (Flugsicherheit)

bzw. gleichgestellt.

 - Wer hier Änderungen wünscht nehme Bezug auf den Text der dort steht.

 

Sehr interessant ist der Umweltbericht, dort wird gezeigt wo die neuen Standorte geplant werden,

Vorrangflächen und die Bewertung durch die Behörde.

 

Hilfreich ist die Maske „Suche“ dort Ort eingeben z.B. Linderte

Darauf hin wird alles über die Potenzialfläche 36 Linderte ausgeworfen, rechte Seite

Link anklicken und lesen

 

Seite 417 und 418 sind interessant:

Seite 417 zeigt die Karte und Seite 418 die Zusammenfassende Bewertung.

 

 

Ich für meine Bewertung werde Bedenken anmelden in etwa folgender Form:

 

Abstand zur bewohnten Fläche ist bei neuen und massiven Ausbau der Windenergieanlagen nicht in Einklang zu bringen mit dem Emissionsschutzgesetz „TA Lärm“

 

Der Satz auf Seite 418

„Nach eingehender Prüfung ist nicht davon auszugehen, dass die aufgeführten Belange (u.a. noch zu prüfende Schutzabstände zu Infrastrukturtrassen) weder einzeln noch in Summe einer möglichen Windenergienutzung im Bereich des festgelegten Vorranggebietes Windenergienutzung entgegenstehen. In die Abwägung wurde dabei das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung und den Betrieb von WEA als vorrangiger Belang in der Schutzgüterabwägung eingebracht (§ 2 EEG).“

 

 

 

Begründung:

· Es werden keine Grenzwerte festgelegt, Abstand ja 800 m aber nicht Höchstgrenze der Emission der Windenergieanlage zum Beispiel max. 90 dB(A) in allen Betriebslagen

· Es wird keine Absenkung der Geräusche, wie für PKW erlassen, dort muss der Hersteller die Geräusch Grenzwerte der Fahrzeugklassen seit 2016 von 72 (75) dB (A) auf 68 dB (A) in 2026 Werksseitig sicherstellen. Sonst keine Zulassung.
Fazit: Gleiches Recht für alle, wenn es im öffentliche Interesse ist den Straßenlärm zu reduzieren muss gleiches auch für Industrieanlagen (Windenergieanlagen) gelten.

· Beim massiven Ausbau der Vorrangflächen mit mehr als 3 Anlagen werden die Grenzwerte schnell durch die Linienförmige Verstärkung der Schallemissionen in den Orten gerissen.
Hier muss festgeschrieben werden wie viel Puffer eingehalten werden muss z.B. 6dB(A) zum Grenzwert max. 45 dB(A) Nachts, Vorbelastung Flugbetrieb, Eisenbahn wird im Umweltplan nicht wirklich sichtbar beachtet. Hier sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, darf bei Wind der Flughafen Hannover und Wunsdorf keine Flugzeuge näher als 6 km über die Vorrangflächen fliegen lassen (Fluglärm nachts jetzt schon oft bei über 50 dB(A)), die Bahn keine Güterzüge mehr in der Nacht fahren lassen?

· Wird den Anliegern der Vorrangflächen wirklich zugemutet keinen gesunden Schlaf mehr zu bekommen.